Usingen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Prinzenpalais, Obergasse 23"

Plangebietsgröße: 0,42 ha

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss 2022

Die städtebauliche Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Prinzenpalais, Obergasse 23“ bestand in der planungsrechtlichen Steuerung einer verträglichen Nachverdichtung zur Wohnraumschaffung im Bestand sowie in der planungsrechtlichen Sicherung der Nutzungsänderung des historischen und denkmalgeschützten ehemaligen Prinzenpalais. Über den Bebauungsplan werden Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Durch die Steuerung einer verträglichen Nachverdichtung sollen eine menschenwürdige Umwelt gesichert sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden. Die Gesamtmaßnahme besteht aus einer gegliederten und aufgelockerten städtebaulichen Struktur – ein Ensemble aus Alt und Neu, das sich funktional und räumlich ergänzt. Neben Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie überbaubaren Grundstücksflächen, Verkehrsflächen und Stellplätzen waren naturschutzfachliche Festsetzungen und Schallschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm zu treffen.