Ginsheim-Gustavsburg: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Stegstraße 27-33"

Plangebietsgröße: 0,26 ha

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss 2022

Die Wohnbau Mainspitze GmbH überplant für die Kommunale Wohnungsgesellschaft Ginsheim-Gustavsburg (KWG) die derzeit bebauten Grundstücke Stegstraße 27-33 am südöstlichen Rand des Stadtteils Ginsheim der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Innerhalb des Plangebietes befinden sich im Bestand zwei Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten, die bereits von der KWG bewirtschaftet werden. Nach Prüfung des Bestandes wurde entschieden, dass eine Sanierung und Modernisierung der Bestandsgebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht umsetzbar ist und die Größe und Lage der Grundstücke Potential für eine Neubebauung bietet. Auf den Grundstücken ist daher die Errichtung von zwei baugleichen Gebäudekörpern mit Geschosswohnungsbau vorgesehen, die über ein gemeinsames Treppenhaus mit Aufzug sowie ein Kellergeschoss miteinander verbunden sind.

Die städtebauliche Zielsetzung für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Stegstraße 27-33“ im Stadtteil Ginsheim besteht in der planungsrechtlichen Steuerung einer verträglichen Nachverdichtung für die Überplanung des bebauten Plangebiets. Hinsichtlich der Errichtung von Geschosswohnungsbauten waren insbesondere Regelungen zum verträglichen Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche zu treffen. Des Weiteren wurde die eindeutige Unterbringung des ruhenden Verkehrs durch Festsetzungen zur Zulässigkeit von Stellplätzen definiert.

Wesentlich im Hinblick auf die städtebauliche Konzeption des Plangebietes ist das Einfügen der Neubebauung in die umgebende Wohnbebauung des Siedlungsrands von Ginsheim-Gustavsburg. Durch die Steuerung einer verträglichen Nachverdichtung sollen eine menschenwürdige Umwelt gesichert sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden.