Plangebietsgröße: 7,9 ha
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss 2020
Das Plangebiet umfasst weite Teilbereiche des gewachsenen Ortskerns von Klein-Karben. Die dichte Bebauung, oft ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften mit Hofreiten, fassen die Straßen innerhalb des Plangebietes ein. Die starke Topographie des nach Nordosten ansteigenden Geländes sowie die gemischte Nutzung der Gebäude kennzeichnen die schwierige städtebauliche Situation dieser Ortskernlage. Die Verkehrsräume sind eng dimensioniert und stark frequentiert.
Die wesentliche Zielsetzung der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 226 „Ortskern Klein-Karben“ bestand in der planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden und charakteristischen städtebaulichen Struktur des Ortskerns. Diesbezüglich sind insbesondere die historischen Hofreitenstrukturen zu erhalten, die das städtebauliche Erscheinungsbild des Plangebietes in weiten Teilbereichen prägen. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass sich potenzielle Neubauten als Ersatz für Haupt- oder Nebengebäude in die historisch gewachsene Struktur einfügen. In diesem Zusammenhang wurden Grenzen für ein verträglichen Maß der baulichen Nutzung des Plangebietes definiert. Die Definition eines verträglichen Maßes der baulichen Nutzung hat zur Konsequenz, dass im Zuge der baulichen Neuentwicklung oder Umstrukturierung von im Bestand hoch verdichteten Bereichen, eine Entsiegelung zu erfolgen hat. Zusätzlich zur Definition eines verträglichen Maßes der baulichen Nutzung wurde die städtebauliche Dichte des Plangebietes durch die Regelung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten gesteuert.
Des Weiteren war die bestehende Nutzungsstruktur innerhalb des Plangebietes zu sichern. Das Plangebiet ist vorrangig durch Wohnnutzung geprägt. Des Weiteren gibt es einige gewerbliche Nutzungen, die nicht nur der Versorgung des Plangebietes dienen, sondern des gesamten Stadtteils Klein-Karben und darüber hinaus. Dieser Nutzungsmix prägt das Plangebiet nachhaltig.