Bad Vilbel: Bebauungsplan "Auf dem Harheimer Weg"

Plangebietsgröße: 1,6 ha

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss 2022

Mit der Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ soll die planungsrechtliche Grundlage zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum sowie zur Errichtung einer zweizügigen Grundschule im Stadtteil Massenheim der Stadt Bad Vilbel geschaffen werden. Der bisher als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ausgewiesene Bereich wird im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Zielsetzung ist das städtebauliche Einfügen der Neubebauung des Plangebietes in die umgebende Wohnbebauung des Siedlungsrandes von Massenheim.

Im Vorfeld der Erarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ ist ein städtebauliches Konzept für die zukünftige Nutzung und Bebauungsstruktur innerhalb des Plangebietes erarbeitet worden. Die Umsetzung erfolgt differenziert in zwei Realisierungsphasen (Phase I: Bestandsschutz der Kirchengebäude; Phase II: Umwidmung der Kirchengebäude zu Wohnzwecken).