Reines Wohngebiet
Plangebietesgröße: 2,1 ha
Satzungsbeschluss: 2012
Abschließende planungsrechtliche Klärung der Bebaubarkeit der bestehenden Wohngrundstücke:
- Erhalt der gewachsenen Gebietsstruktur
- Ermöglichung moderater Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden Gebäude
- Schaffung eines planungsrechtlichen Rahmens zur Einfügung möglicher Neubauten als Ersatzbauten
- Arrondierung des Ortsrandes