Schwalbach am Taunus: 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 43

Schwalbach am Taunus: 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 43 für das Gebiet "Östlich der Berliner Straße zwischen Taunusstraße, Friedrich-Stoltze-Straße und Wiesenweg" für den Teilbereich des Bauhofes

Plangebietsgröße: 1,76 ha

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss 2023

Die Freiwillige Feuerwehr Schwalbach am Taunus hat ihren Standort im innerörtlichen Altstadtbereich. Der Aufrechterhaltung zeitgemäßer Anforderungen an Größe und Ausstattung der Feuerwehrgebäude, die über entsprechende Regelwerke kontinuierlich aktualisiert werden, sind dabei durch die Lage am bisherigen Standort enge Grenzen gesetzt. Bei einer Überprüfung durch den Technischen Prüfdienst des Landes Hessen und der Unfallkasse Hessen wurden unter anderem arbeitsschutzrechtliche Mängel festgestellt.

Zur Bewertung der Möglichkeiten der notwendigen baulichen Maßnahmen der Feuerwehr am vorhandenen Standort wurde bereits im Jahr 2015 eine Projektgruppe eingerichtet, in der fachplanerische Untersuchungen zu den baulichen und räumlichen Rahmenbedingungen und Planungserfordernissen erarbeitet und bewertet wurden.

Unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte war festzustellen, dass sich die aufgezeigten, bestehenden Mängel am derzeitigen Standort weder durch eine Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes noch durch einen Ersatzneubau in ausreichendem und regelkonformem Maße beheben lassen. Der bisherige Standort der freiwilligen Feuerwehr Schwalbach am Taunus muss daher aufgegeben werden, um den zeitgemäßen Anforderungen an Größe und Ausstattung der Feuerwehrgebäudelangfristig gerecht werden zu können. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Neuen Feuerwehrstandortes sowie des städtischen Bauhofes wurde die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 aufgestellt.

Die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplans besteht in der Herstellung eines geeigneten Standortes für die Feuerwehr und den Bauhof, der unter Berücksichtigung der erforderlichen Hilfsfrist den zeitgemäßen sowie zukünftigen Anforderungen an Größe und Ausstattung der Feuerwehrgebäude gerecht wird. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden kommunalen Gemeinbedarfseinrichtungen sollen die der Allgemeinheit dienenden Anlagen und Einrichtungen an einem geeigneten Standort räumlich konzentriert werden, weiterhin sollen ebenfalls räumliche und funktionale Synergieeffekte genutzt werden.