Die südhessische Gemeinde Rimbach liegt im Landkreis Bergstraße und ist Teil des Naturraums Vorderer Odenwald. Innerhalb des Gemeindegebietes von Rimbach existiert teilweise eine ungeregelte Häufung verschiedener Werbeanlagen. Durch die Ausgestaltung, Dimensionierung und Häufung der Werbeanlagen kommt es hier bereits im Bestand zu einer erheblichen Störung des Orts- und Straßenbildes. Zielsetzung der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen ist die Regelung der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Bereich der wichtigen Durchgangsstraßen, des Ortskerns Rimbachs, der Ortsdurchfahrt von Zotzenbach, sowie der Gewerbegebiete in den Ortsteilen Mitlechtern und Zotzenbach, bezogen auf die jeweilige stadträumliche Situation. Dadurch soll die geordnete städtebauliche Entwicklung des Orts- und Straßenbildes in Bezug auf die Eingliederung von Werbeanlagen erfolgen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, wurde der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen in fünf verschiedene Zonen untergliedert und der jeweiligen stadträumlichen Situation entsprechende Regelungen getroffen.
Im Rahmen der Erarbeitung der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen wurde zunächst eine umfangreiche Bestandsaufnahme mit Vor-Ort-Begehungen durchgeführt. Darauf folgte die Analyse des erhobenen Bestandes. Es wurden Gebietstypen entwickelt, die sich aus der jeweiligen stadträumlichen Situation ableiten. Die Wirkungsbereiche der Werbeanlagen wurden entsprechend der wirkungsbedingten Kriterien Größe und Proportion, Gestaltung und der Lage im Raum in Kategorien eingeteilt. Die Unterteilung der Wirkungsbereiche orientiert sich an den gängigen Methoden der Landschaftsbildbewertung (nah/mittel/fern). Dabei sind die Wirkungsbereiche abhängig von den Zielgruppen, die mittels der Werbeanlagen auf ein bestimmtes Produkt und / oder einen bestimmten Betrieb aufmerksam gemacht werden sollen.