Neu-Anspach: Bebauungsplan "Bahnhofstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Schubertstraße"

Urbane Gebiete

Plangebietsgröße: 2,3 ha

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss 2023

Das Plangebiet weist eine sehr heterogene Struktur auf und befindet sich im bislang unbeplanten Innenbereich. Die Stadt Neu-Anspach beabsichtigte zur städtebaulich verträglichen Steuerung zukünftiger Bauvorhaben und angemessener Nachverdichtungsmöglichkeiten im Plangebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans. Städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage, um angemessene An- und Umbauten der Bestandsgebäude sowie Ersatzneubauten zu ermöglichen sowie die zukünftige Nutzung des Plangebietes unter Berücksichtigung des Bestandes gebietsverträglich zu steuern. Diesbezüglich wurden insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche getroffen, um die bauliche Erweiterung in Form von Anbauten und Aufstockungen im Sinne einer gebietsverträglichen Nachverdichtung zu steuern. Die Festsetzungen orientieren sich dabei an der Eigenart der bestehenden Bebauung sowie der angrenzenden Umgebung. Hierzu wurden weiterhin differenzierte Festsetzungen zur Bauweise, zur Sicherung und Weiterentwicklung der Grünbestände und bauordnungsrechtliche Festsetzungen, z.B. zur Ausbildung von Staffelgeschossen, aufgenommen.

Durch die Steuerung zukünftiger Bauvorhaben soll einer Überformung und gebietsunverträglichen Verdichtung des Plangebietes entgegengewirkt werden, um die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse langfristig zu gewährleisten.