Gewergebiet
Plangebietsgröße: 5,2 ha
Satzungsbeschluss: 2015
Die städtebauliche Zielsetzung besteht in der abschließenden planungsrechtlichen Regelung der zulässigen Nutzungen in dem bestehenden faktischen Gewerbegebiet:
- planungsrechtliche Fesetzung des bestehenden faktischen Gewerbegebietes
- Verfestigung der gewerblichen Nutzungen
- Vermeidung der Ansiedlung von gebietsuntypischen Wohnnutzungen
- Lärmschutz: Festsetzung von Emissionskontingenten
- Behebung der vorliegenden Gemengellage