Langen: Bebauungsplan Nr. 55 "Sportpark Oberlinden"

Sonstige Sondergebiete SO "Sportpark", Flächen für Sport- und Spielanlagen, Flächen für Wald

Plangebietsgröße:14,8 ha

Verfahrensstand: Erarbeitung Entwurf

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 55 „Sportpark Oberlinden“ liegt am südwestlichen Rand der Stadt Langen und wird durch den Turnverein TV 1862 Langen e.V., den Fußballverein 1. FC Langen 1903 e.V. sowie den Tennisklub Langen e.V. als Sportanlage genutzt. Zudem befindet sich innerhalb des Plangebietes ein öffentlicher Bolzplatz. Für das Plangebiet existiert bislang kein Bebauungsplan.

Der Sportpark Oberlinden entspricht im Bestand nicht mehr in allen Bereichen den Bedürfnissen der drei dort ansässigen Sportvereine. Wesentliche Änderungen und bauliche Erweiterungen, die u.a. das Sport- und Sportstättenentwicklungskonzept der Stadt Langen für den Sportpark Oberlinden vorsieht, sind wegen einer fehlenden planungsrechtlichen Grundlage derzeit nicht möglich.

Um den Bestand auf dem Gelände planungsrechtlich zu sichern und um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Entwicklungsvorstellungen für den Sportpark Oberlinden zu schaffen, soll ein Bebauungsplan für den Sportpark Oberlinden aufgestellt werden. Durch den Bebauungsplan soll eine langfristige Entwicklungsperspektive für den Sportpark Oberlinden geschaffen werden.