Steuerung von Vergnügungsstätten
Plangebietsgröße: 9,7 ha
Satzungsbeschluss: 2011
Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Altstadtbereich von Hungen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet):
- Begrenzung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten auf ein verträgliches Maß
- Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und der Wohnnutzung
- Erreichung der Ziele der städtebaulichen Sanierung