Allgemeine Wohngebiete
Plangebietsgröße: 0,85 ha
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss 2022
Zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums beabsichtigte die Stadt Hofheim am Taunus die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 137-2 „Wohngebiet an der Homburger Straße“. Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans stellte das Bestreben eines Vorhabenträgers zum Neubau von Wohnungen im Geschosswohnungsbau sowie zur Errichtung einer Kindertagesstätte dar. Dabei sollen eine zeitgemäße Architektur mit einem Materialkanon aus verschiedenen Fassadenmaterialien, ein gestalteter, gemeinschaftlich genutzter Freiraum, eine fußläufige Durchwegung und die vorgesehene Kindertagesstätte zu einem belebenden Bindeglied für den gesamten Stadtteil werden.
Ein wichtiges städtebauliches Entwurfsprinzip besteht in der gestaffelten Höhenentwicklung der geplanten Gebäude. Dadurch wird das geplante Wohngebiet in Bezug auf die Höhenentwicklung gegliedert und es erfolgt die räumliche Einbindung in die unterschiedlichen Bautypologien der Umgebungsbebauung. Eine weitere wesentliche Zielsetzung besteht in der Unterbringung eines Großteils des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage. Im Gegenzug ist die oberirdische Unterbringung des ruhenden Verkehrs auf das notwendige Maß zu begrenzen, um möglichst viele Freiräume zwischen den Gebäuden zu schaffen, die der Naherholung der BewohnerInnen dienen. Diese Zielsetzungen wurden über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert und entsprechende Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie den überbaubaren Grundstücksflächen, Verkehrsflächen und Stellplätzen aufgenommen. Ergänzt wurden diese durch Festsetzungen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Schallschutzmaßnahmen.