Hasselroth: Bebauungspläne "Solarpark I Niedermittlau" und "Solarpark II Neuenhaßlau" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans

Sonstige Sondergebiete "Photovoltaik-Freiflächenanlage"

Plangebietsgröße: Niedermittlau 4,87 ha, Neuenhaßlau 4,99 ha

Verfahrensstand: Satzungs- und Wirksamkeitsbeschlüsse 2022

Um die Errichtung zweier Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch einen Vorhabenträger im Gemeindegebiet Hasselroth zu ermöglichen, wurden zwei Bebauungspläne zur Schaffung des Planungsrechts im Außenbereich aufgestellt. Die erforderlichen Teiländerungen des Flächennutzungsplans wurden im Parallelverfahren durchgeführt. Mit der Aufstellung der Bauleitpläne für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Ortsteilen Niedermittlau und Neuenhaßlau folgte die Gemeinde Hasselroth den Zielen der Raumordnung, im Rahmen der Bauleitplanung die Möglichkeiten der aktiven Solarenergie zu berücksichtigen.

Zu diesem Zwecke wurden die Bebauungspläne „Solarpark 1 Niedermittlau“ und „Solarpark 2 Neuenhaßlau“ aufgestellt und damit durch die Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ sowie Maßgaben zum Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und gesicherter Erschließung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Solarmodule und der für die Anlage erforderlichen Nebenanlagen geschaffen.