Ginsheim-Gustavsburg: Bebauungsplan "Weizengewann" mit integrierter Gestaltsatzung

Allgemeine Wohngebiete, Umgang mit denkmalgeschützten MAN-Stahlhäusern

Plangebietsgröße: 6,6 ha

Satzungsbeschluss: 2015

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der verträglichen Nachverdichtung des bestehenden Wohngebietes.

  • Festsetzung eines verträglichen Maß der baulichen Nutzung zur Erweiterung der bestehenden Wohngebäude.
  • Sicherung der das Plangebiet prägenden Baufluchten.
  • Erhaltung der zusammenhängenden Gartenzonen und damit der Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen.

Denkmalgeschützte MAN-Stahlhäuser

  • Regelung der Nachverdichtungsmöglichkeiten der denkmalgeschützten MAN-Stahlhäuser im südlichen Teilbereich des Plangebietes.
  • Erarbeitung eines Bebauungsvorschlags zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums.
  • Intensive Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
  • Informelle Abstimmung mit den Bewohnern und Besitzern der MAN-Stahlhäuser.
  • Erarbeitung einer Gestaltungssatzung in Form von in den Bebauungsplan zu integrierenden bauordnungsrechtlichen Festsetzungen.