Allgemeine Wohngebiete, Umgang mit denkmalgeschützten MAN-Stahlhäusern
Plangebietsgröße: 6,6 ha
Satzungsbeschluss: 2015
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der verträglichen Nachverdichtung des bestehenden Wohngebietes.
- Festsetzung eines verträglichen Maß der baulichen Nutzung zur Erweiterung der bestehenden Wohngebäude.
- Sicherung der das Plangebiet prägenden Baufluchten.
- Erhaltung der zusammenhängenden Gartenzonen und damit der Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen.
Denkmalgeschützte MAN-Stahlhäuser
- Regelung der Nachverdichtungsmöglichkeiten der denkmalgeschützten MAN-Stahlhäuser im südlichen Teilbereich des Plangebietes.
- Erarbeitung eines Bebauungsvorschlags zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums.
- Intensive Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
- Informelle Abstimmung mit den Bewohnern und Besitzern der MAN-Stahlhäuser.
- Erarbeitung einer Gestaltungssatzung in Form von in den Bebauungsplan zu integrierenden bauordnungsrechtlichen Festsetzungen.