Kerngebiet und Mischgebiet
Plangebietsgröße: 1,0 ha
Satzungsbeschluss: 2015
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers:
- Errichtung eines Lebensmittelvollversorgers in zentraler Lage des Stadtteils Gustavsburg
- Einbindung der bestehenden Bebauung und der Ladengeschäfte an der Rudolf-Diesel-Straße in das Gesamtkonzept sowie Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur
- Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur des Stadtteils Gustavsburg und Stärkung der Funktion als Unterzentrum im Verdichtungsraum durch Ansiedlung des Verbrauchermarktes
- Gliederung des Plangebietes in Kerngebiet und Mischgebiet aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an die zukünftigen Nutzungen
Der Bebauungsplan „Stadtkern Gustavsburg“ bildet den ersten Bestandteil des Gesamtkonzeptes zur Stadtmitte Gustavsburg.