Ginsheim-Gustavsburg: Bebauungsplan "Stadtkern Gustavsburg TB1"

Kerngebiet und Mischgebiet

Plangebietsgröße: 1,0 ha

Satzungsbeschluss: 2015

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers:

  • Errichtung eines Lebensmittelvollversorgers in zentraler Lage des Stadtteils Gustavsburg
  • Einbindung der bestehenden Bebauung und der Ladengeschäfte an der Rudolf-Diesel-Straße in das Gesamtkonzept sowie Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur
  • Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur des Stadtteils Gustavsburg und Stärkung der Funktion als Unterzentrum im Verdichtungsraum durch Ansiedlung des Verbrauchermarktes
  • Gliederung des Plangebietes in Kerngebiet und Mischgebiet aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an die zukünftigen Nutzungen

Der Bebauungsplan „Stadtkern Gustavsburg“ bildet den ersten Bestandteil des Gesamtkonzeptes zur Stadtmitte Gustavsburg.