Ginsheim-Gustavsburg: Bebauungsplan "Ortsmitte Ginsheim"

Allgemeine und Besondere Wohngebiete, öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage"

Plangebietsgröße: 0,85 ha

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss 2023

Das im Ortsteil Ginsheim liegende Plangebiet weist auf einzelnen Grundstücken aufgrund jüngster Neubautätigkeiten eine hohe bauliche Verdichtung auf. Da im Zuge der städtebaulichen Weiterentwicklung des Quartiers mit weiteren Neubaubestrebungen zu rechnen ist, wurde zur städtebaulich verträglichen Steuerung zukünftiger Vorhaben und angemessener Nachverdichtungsmöglichkeiten im Plangebiet der Bebauungsplan „Ortsmitte Ginsheim“ für das bislang unbeplante Gebiet aufgestellt. Städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage, um angemessene An- und Umbauten der Bestandsgebäude sowie Ersatzneubauten unter Beibehalt der gewachsenen Gebietsstruktur zu ermöglichen.

Im Rahmen eines Bebauungskonzeptes wurden vorab des Bauleitplanverfahrens die grundsätzlichen Möglichkeiten einer angemessen und gebietsverträglichen Nachverdichtung bzw. Neuordnung aufgezeigt. Dieses Konzept diente als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Ginsheim“, welcher Allgemeine und besondere Wohngebiete ausweist sowie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der zulässigen Bauweisen, Stellplatz- und Verkehrsflächen, Grünordnung und Wasserwirtschaft enthält.