Planungsrechtliche Festsetzung bestehender Nutz- und Freizeitgärten
Plangebietsgröße: 4,5 ha
Satzungsbeschluss: 2015
Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Legalisierung bestehender Nutz- und Freizeitgärten im Außenbereich:
- Erhalt der Freizeit- und Nutzgärten im Außenbereich, die eine wichtige Funktion im Hinblick auf die Freizeitgestaltung der Nutzer besitzen
- Festlegung von Obergrenzen für die Dimensionierung der Gartenhütten
- Erhalt der wertvollen Grünstrukturen
- Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen
- Ausbildung eines Gewässerrandstreifens entlang des Schandelbachs