Gewerbegebiet
Plangebietsgröße: 7,6 ha
Satzungsbeschluss: 2014
Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung des dritten Teilabschnitts des Gewerbestandorts Mainspitz-Dreieck:
- Ansiedlung von Gewerbebetrieben der Logistikbranche
- Festsetzung eines großflächigen Baufensters zur Erreichung eines hohen Maßes an Nutzungsflexibilität
- Landschaftliche Einbindung des Gewerbegebietes durch grünordnerische Festsetzungen
- Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen