Ginsheim-Gustavsburg: 1. Änderung Bebauungsplan "Alt Ginsheim"

“Alt Ginsheim”

Sonstiges Sondergebiet “Freizeit- und Erholungsbereich Altrhein Ginsheim”, Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Verkehrs-, Stellplatz- und Aufenthaltsfläche Altrheinufer Ginsheim“ und Wasserfläche

Plangebietsgröße: 2,0 ha

Satzungsbeschluss: 2017

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Etablierung einer gastronomischen Nutzung am Altrheinufer:

  • Festsetzung der bestehen Nutzungen sowie Ansiedlung gastronomischer Nutzungen
  • Unterbringung eines Gastronomiebetriebes innerhalb des bestehenden Bootshauses
  • Umnutzung des als Seniorentreff genutzten Gebäudes
  • Erhalt der prägenden Großbäume für den Uferbereich des Altrheins
  • Sicherung der öffentlichen Durchwegung des Uferbereichs

Langfristiges Ziel der Stadt Ginsheim-Gustavsburg ist die Umgestaltung des Altrheinufers. Hierfür wurden die Festsetzungen so flexibel wie möglich gestaltet.