“Alt Ginsheim”
Sonstiges Sondergebiet “Freizeit- und Erholungsbereich Altrhein Ginsheim”, Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Verkehrs-, Stellplatz- und Aufenthaltsfläche Altrheinufer Ginsheim“ und Wasserfläche
Plangebietsgröße: 2,0 ha
Satzungsbeschluss: 2017
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Etablierung einer gastronomischen Nutzung am Altrheinufer:
Langfristiges Ziel der Stadt Ginsheim-Gustavsburg ist die Umgestaltung des Altrheinufers. Hierfür wurden die Festsetzungen so flexibel wie möglich gestaltet.