Allgemeine Wohngebiete
Plangebietsgröße: 32,9 ha
Satzungsbeschluss: 2019
Die städtebauliche Zielsetzung besteht in der Festsetzung des Bestandes des bestehenden Wohngebietes unter Berücksichtigung einer verträglichen Nachverdichtung:
- Festsetzung eines verträglichen Maßes der baulichen Nutzung zur Erweiterung der bestehenden Wohngebäude
- Festsetzung von Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, zum Dachgeschossausbau, zur Zahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude
- Regelungen für die bauliche Nutzung der Baulücken sowie von Potenzialflächen für die weitere Nachverdichtung des bebauten Stadtgebietes
- Eindeutige Regelung der Unterbringung des ruhenden Verkehrs
- Sicherung der bestehenden öffentlichen Fußwege und Spielplatzflächen
- Festsetzung der nach dem Hessischen Waldgesetz als Waldfläche zu charakterisierenden Fläche im südlichen Teilbereich des Plangebietes als solche