Mischgebiete, öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Zentraler Omnibusbahnhof“, „Park and Ride-Platz“ und „Verkehrsberuhigter Bereich“
Plangebietsgröße: 1,1 ha
Satzungsbeschluss: 2013
Umgestaltung des Ausgangsbereiches des Bad Vilbeler Bahnhofs auf der Westseite:
- Ausbildung eines gestalterisch hochwertigen, barrierefreien und lebendigen Bahnhofsplatzes
- Fassung der Platzkanten durch Platzrandbebauung
- Erhalt des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes
- Gliederung des zentralen Platzbereiches durch Baumreihen
- Sicherung der Mindestbegrünung durch Festsetzungen zur Anpflanzung und zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern
- Teilweise Überplanung von Flächen der Bahn durch die Anwendung des Instruments der bedingten Festsetzung gem. § 9 (2) BauGB (Flächen mit aufschiebend bedingter Wirkung)