Bad Vilbel: 7. Änderung des Bebauungsplans "Krebsschere"

Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete

Plangebietsgröße: 10,8 ha

Satzungsbeschluss: 2017

Mit der 7. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ wurde weiterhin die Zielsetzung des ursprünglichen Bebauungsplans „Krebsschere“ verfolgt, den Bedarf an Wohnbauflächen im Stadtgebiet Bad Vilbels zu decken. Die städtebauliche Zielsetzung der Entwicklung eines Wohngebietes sowie eines Mischgebietes im Bereich des Zugangs zum Bad Vilbeler Nord-bahnhof blieben bestehen.

Abweichend zum ursprünglichen städtebaulichen Entwurf rückt die Wohnbebauung in Form einer Schallschutzbebauung unmittelbar an die östliche Plangebietsgrenze heran. Die erforderlichen Stellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht. Die städtebauliche Dichte und damit die Anzahl der Wohneinheiten werden innerhalb des Plangebietes mit unmittelbarem Anschluss an den schienengebundenen Nah- und Fernverkehr insgesamt erhöht.

Im Vorfeld der Realisierung des Baugebietes wurden folgende inhaltliche Änderungen im Bebauungsplan notwendig:

  • Änderung der zulässigen Art der baulichen Nutzung in Teilbereichen,
  • Änderung der Anzahl der Vollgeschosse,
  • Änderung der festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen,
  • Anpassung von Baufenstern,
  • Änderung der festgesetzten Bauweisen,
  • Anpassung der Festsetzungen für Stellplätze und Tiefgaragen,
  • Teilweise Änderung der Verkehrsführung,
  • Änderung der Festsetzungen für Vorkehrungen gegen Verkehrslärm,
  • Planzeichnerische Anpassung der festgesetzten Baumstandorte.