Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete
Plangebietsgröße: 10,8 ha
Satzungsbeschluss: 2017
Mit der 7. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ wurde weiterhin die Zielsetzung des ursprünglichen Bebauungsplans „Krebsschere“ verfolgt, den Bedarf an Wohnbauflächen im Stadtgebiet Bad Vilbels zu decken. Die städtebauliche Zielsetzung der Entwicklung eines Wohngebietes sowie eines Mischgebietes im Bereich des Zugangs zum Bad Vilbeler Nord-bahnhof blieben bestehen.
Abweichend zum ursprünglichen städtebaulichen Entwurf rückt die Wohnbebauung in Form einer Schallschutzbebauung unmittelbar an die östliche Plangebietsgrenze heran. Die erforderlichen Stellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht. Die städtebauliche Dichte und damit die Anzahl der Wohneinheiten werden innerhalb des Plangebietes mit unmittelbarem Anschluss an den schienengebundenen Nah- und Fernverkehr insgesamt erhöht.
Im Vorfeld der Realisierung des Baugebietes wurden folgende inhaltliche Änderungen im Bebauungsplan notwendig: