Bad Vilbel: 6. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“

Allgemeine Wohngebiete

Plangebietsgröße: 3,2 ha

Verfahrensstand: Entwurf

Die 6. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ verfolgt weiterhin die Zielsetzung des Bebauungsplans „Krebsschere“, den Bedarf an Wohnbauflächen im Stadtgebiet Bad Vilbels zu decken. Die städtebauliche Zielsetzung der Entwicklung eines Wohngebietes in unmittelbarer Nähe des Bad Vilbeler Nordbahnhofs bleibt prinzipiell bestehen.

Abweichend zum ursprünglichen städtebaulichen Entwurf rückt die Wohnbebauung in Form einer Schallschutzbebauung unmittelbar an die östliche Plangebietsgrenze heran. Die erforderlichen Stellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht. Die städtebauliche Dichte und damit die Anzahl der Wohneinheiten werden innerhalb des Plangebietes mit unmittelbarem Anschluss an den schienengebundenen Nah- und Fernverkehr insgesamt erhöht. Zu diesem Zweck werden im zentralen Bereich des Plangebietes anstatt der ursprünglich vorgesehenen Reihenhäuser Geschosswohnungsbau errichtet.

Im Vorfeld der Realisierung werden folgende inhaltliche Änderungen im Bebauungsplan notwendig:

  • Anpassung der festgesetzten Baufenster in Teilbereichen
  • Neuausweisung eines Baufensters am östlichen Rand des Plangebietes zum Zweck der Errichtung einer Schallschutzbebauung
  • Anpassung des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung in Teilbereichen
  • Anpassung der Festsetzungen für Stellplätze und Tiefgaragen in Teilbereichen
  • Anpassung der festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen
  • Änderung der Festsetzungen für Vorkehrungen gegen Verkehrslärm
  • Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten für bestehende Leitungen
  • Planzeichnerische Anpassung der festgesetzten Baumstandorte