Bad Vilbel: 3. Änderung des Bebauungsplans „Im Schleid“

Allgemeine Wohngebiete

Plangebietsgröße: 5,3 ha

Satzungsbeschluss: 2018

Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Im Schleid“ verfolgt weiterhin die Zielsetzung des Bebauungsplans „Im Schleid“, den Bedarf an Wohnbauflächen im Stadtgebiet Bad Vilbels zu decken. Die städtebauliche Zielsetzung der Entwicklung eines Wohngebietes bleibt prinzipiell bestehen.

Abweichend zum ursprünglichen städtebaulichen Entwurf rückt die Wohnbebauung in einem Teilbereich unmittelbar an die östliche Plangebietsgrenze heran und übernimmt eine wichtige Schallschutzfunktion. Die erforderlichen Stellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht. Die städtebauliche Dichte und damit die Zahl der Wohneinheiten sollen innerhalb des Plangebietes, das sich in unmittelbarer Nähe des Anschlusses an den schienengebundenen Nah- und Fernverkehr befindet, insgesamt leicht erhöht werden.

Im Vorfeld der Realisierung des Baugebietes werden folgende inhaltliche Änderungen im Bebauungsplan notwendig:

  • Anpassung der festgesetzten Baufenster in Teilbereichen
  • Neuausweisung eines Baufensters am östlichen Rand des Plangebietes zum Zweck der Errichtung einer Schallschutzbebauung
  • Anpassung des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung in Teilbereichen
  • Anpassung der Festsetzungen für Stellplätze und Tiefgaragen in Teilbereichen
  • Anpassung der festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie öffentlichen Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
  • Neuausweisung einer privaten Straßenverkehrsfläche
  • Änderung der Festsetzungen für Vorkehrungen gegen Verkehrslärm