Sonstiges Sondergebiet „Möbelmarkt”
Größe: 23,1 ha
Satzungsbeschluss: 2012
Ansiedlung eines Möbelhauses der Firma Segmüller im Quellenpark in Bad Vilbel:
- Änderung der Art der baulichen Nutzung von einem Gewerbegebiet in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Möbelmarkt“
- Entwicklung eines Möbelmarkt-Standortes im Sinne der Nachhaltigkeit auf hohem ökologischen und energetischen Niveau
- Festsetzung von Dachbegrünung
- Festsetzung einer Fläche zur Rückhaltung/Verdunstung von Niederschlagswasser